Bippen Für die Mitarbeiter der geplanten Bippener Ortschronik und Gäste hat der Arbeitskreis im Heimatverein Bippen einen Informationsabend veranstaltet. Heimatforscher Herbert Schuckmann aus Badbergen stellte die Entwicklung der bäuerlichen Strukturen in den vergangenen tausend Jahren vor.
Zum Vortrag über Vollerben, Halberben sowie Erb- und Markkötter, über Bauernbefreiung und Markenteilung hieß Wilfried Holthaus im Heimathaus Bippen willkommen. Referent Herbert Schuckmann ging auf die Höfeklassen im Osnabrückischen ein. In der Region gibt es Höfe mit jahrhundertealter Geschichte. Auf den Weg brachte Carl Stüve, Mitglied der hannöverischen Ständeversammlung, um 1830 die gesetzmäßige Befreiung der Bauern. Die Besitzer der Höfe konnten auch die Eigentümer werden. Zuvor waren die Bauern die Besitzer, der Grundherr aber der Eigentümer. Zur Ablösung war der 25-fache jährliche Abgabebetrag erforderlich. Mit dem Eigentumserwerb fiel aber auch der bisher vom Eigentümer gewährte Schutz weg.
Die Höfe hier in der Region sind der anderweitig oft vorgenommenen Zersplitterung durch Erbfolge entgangen, da hier ein anderes Erbrecht galt. Das Erbe ging jeweils nur an eine Person. Diese erbte den Hof und die damit verbundenen Rechte. Der Name des Hofes blieb erhalten. Bei Einheirat nahm der Mann den Namen an.
Am Beispiel Hollenstede stellte Herbert Schuckmann die Vollerben, Halberben, Erb- und Markkötter vor. In diesem Zusammenhang erklärte er auch den Begriff Kirchspiel, den Bereich, in dem der Klang des Spiels der Glocken gehört werden konnte. Zunächst entstanden die Vollerbenhöfe, auch als erste Höfeklasse bezeichnet. Höfe zweiter Klasse waren die Halberbenhöfe, dritter Klasse die Erbkötter und vierter Klasse die Markkötter. Die Höfe waren entsprechend ihrer Rechte an den Marken beteiligt.
Die Verfahrensweise machte Schuckmann an einem Rechenbeispiel klar. So durfte ein Vollerbe zwölf Kühe, ein Halberbe sechs, ein Erbkötter vier und ein Markkötter drei Kühe in die Mark zur Mast treiben. Ebenso waren die Rechte aufgeteilt. Ab dem 13. Jahrhundert entstanden Erbkötter. Sie bekamen als Erbe einen Teil des ursprünglichen Hofes. Markkotten sind Gründungen, die als bäuerliche Betriebe nicht selbstständig bestehen konnten. Sie hatten in der Regel kein Recht eine Fläche auf auf dem Esch – dem fruchtbaren Boden – zu bewirtschaften. Sie wurden in der Regel nicht im Dorf, sondern in der Mark, oft an der Schnat (Grenze) angesiedelt.
Esche gibt es nur in Norddeutschland, denn nur hier konnten inselartige, zu bewirtschaftende Flächen angelegt werden. Sie wurden durch Plaggen gedüngt und wuchsen so im Laufe der Jahre um bis zu 1,50 Meter. Zunächst gab es keine Dreifelderwirtschaft; es dominierte Roggenbau, der sich nur mit Plaggen- oder Sodendüngung realisieren ließ. Erst Ende des 19. Jahrhunderts endete dieses Wirtschaftssystem.
Oft waren die Flächen bis auf den weißen Sand abgetragen. Große Sandverwehungen entstanden, so nach Aussagen der Anwesenden auch am Ohrter Fang. Im Rahmen der Markenteilung ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Marken aufgeteilt; die alten Rechte galten nicht mehr. Neubauern siedelten sich ab 1825 an. Brachflächen wurden gepottet, das heißt:Bäume angepflanzt. jesc Bersenbrücker Kreisblatt Jürgen Schwietert